Vertrag zum Verleih von Equipment

 

Folgendes Equipment wird verliehen

  • Fotobox mit Studioblitz beinhaltet: Kamera Nikon D5500 mit Objektiv, Studio Blitz (WALIMEX pro 300Ws), Laptop HP 15-db1xxx, Kugelkopfstativ Rollei, Anschlusskabel für Kamera und Laptops;
  • □ Hintergrund „Holz“ □ Kabeltrommel
  • □ Hintergrund „Greenscreen“ □ Beleuchtungsequipment
  • □ Hintergrundständer

 

Vertrag zu Rechnungs-Nr.:                _______________________________________

Name und Anschrift des Kunden:      _______________________________________

Vorname und Nachname:                  _______________________________________

Straße + Hausnummer:                     _______________________________________

PLZ, Ort:                                            _______________________________________

 

  1. Besondere Abmachungen

 

  • Folgende Fehler, Macken oder Schäden waren dem Verleiher, bereits vor dem Verleih, an folgenden Geräten bekannt:
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  • Der Kunde hat bei der Geräteausgabe eine Kaution in Höhe von ____ € beim Verleiher hinterlegt, die Ihm beim Zurückbringen der Geräte unter Punkt 3 aufgeführten Bedingungen, in voller Höhe zurückerstattet werden.

 

  1. Haftung

 

  • Der Verleiher garantiert, dass das verliehene Equipment in einwandfreiem technischem Zustand ist, falls nicht, wird das unter Punkt 1.1 vermerkt.
  • Der Verleiher kann für finanzielle Schäden, Ausfälle oder Datenverlust des Kunden, oder Dritte durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden, nicht haften. Dies gilt auch und insbesondere bei Datenverlust durch technisches Versagen von Festplatten (höhere Gewalt).
  • Der Kunde ist verpflichtet, Schäden an Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind dem Verleiher unmittelbar mitzuteilen.
  • Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte, durch unsachgemäßen Umgang mit dem Equipment verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Ermessen des Verleihers werden die Reparaturkosten ganz oder nur Anteilig vom Kunden übernommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Falls, dass der Verleiher den Schaden toleriert.

 

 

  1. Rückgabe

 

  • Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Tag. Dieser ist in der Rechnung zum Vertrag genannt.
  • Verzögert sich die planmäßige Rückgabe des Equipments, ohne dass dies vorher abgesprochen wurde, so wird für jeden weiteren Tag, der für das entsprechende Gerät übliche Tagessatz berechnet, auch wenn der Kunde das Gerät nicht mehr einsetzt.
  • Der Kunde hat selbständig die Rückgabe des Equipments beim Verleiher zu sorgen. Falls nicht anders vereinbart wird des Equipments am vereinbarten Ort abgeholt.
  • Bringt der Kunde das geliehene Equipment beschädigt, oder nicht zurück gilt Punkt 2.4

 

Ort, Datum Unterschrift Verleiher                                         Unterschrift Kunde

 

 

 

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